Notfälle
Notruf
Bei allen Notfällen, gleich welcher Art - erreichen Sie landesweit die Notrufzentralen unter der kostenfreien Notrufnummer 911.
Krankenversicherung
Für Reisen ins außereuropäische Ausland benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung um im Falle eines Arzt- oder Krankenhausbesuches die Kosten erstattet zu bekommen. Bitte prüfen Sie deshalb ob Sie bereits eine solche Versicherung haben, da diese häufig fortlaufend sind. Andernfalls können wir Ihnen gern ein Angebot für eine Auslandskrankenversicherung zuschicken. Die Preise variieren je nach Reisedauer, Alter der Personen und ob es sich um eine Familie oder Einzelreisende handelt. Die Reisekrankenversicherung können Sie direkt bei der Buchung oder auch noch wenige Tage vor Reisebeginn abschließen.
Arztbesuch
Sollte es einmal vorkommen, dass Sie z.B. wegen einer schweren Grippe oder ähnlichem einen Arzt aufsuchen müssen erkundigen Sie sich am besten an der Rezeption Ihres Hotels nach einer Arztempfehlung in der Nähe. Für den Arztbesuch benötigen Sie in den USA Ihren Reisepass und Ihre Kreditkarte. Die Kosten bekommen Sie dann von Ihrer Reisekrankenversicherung im Heimatland zurückerstattet. Bewahren Sie dafür die nötigen Belege auf. Die Reisekrankenversicherung kann nicht für vorsorgliche Untersuchungen genutzt werden. Bevor Sie vom Arzt behandelt werden, müssen Sie zuerst einige Fragebögen ausfüllen, damit der Arzt ein Bild von Ihnen und Ihren Vorerkrankungen machen kann.
Krankenhaus
Auch bei Notfällen die den Gang oder die Einweisung ins Krankenhaus erfordern, werden Sie nur dann behandelt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie finanziell entsprechend abgesichert sind. Nehmen Sie oder einer Ihrer Mitreisenden in solchen Fällen sofort Kontakt mit ihrer Krankenversicherung auf, da entsprechende Behandlungskosten für Operationen oder aufwendige Untersuchungen schnell in die Höhe steigen können.
Verlust Reisepass
Melden Sie sich erst einmal telefonisch beim nächstgelegenen Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft. Wenn Sie eine Kopie Ihres gestohlenen Reisepasses vorlegen können, kann Ihnen in der Regel zeitnah ein neuer Reisepass ausgestellt werden.